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Leitfäden | Informationen, Nachrichten und Ratschläge

Parken in den Zamość-Zonen

Es gibt kostenpflichtige Parkzonen auf öffentlichen Straßen in Zamość.

Der Parkschein kann nur mit Münzen im Wert von 5 PLN, 2 PLN, 1 PLN, 50 gr, 20 gr und 10 gr eingelöst werden.


 

Parkgebühren in Zamość

 

Bereich der gebührenpflichtigen Parkzone 1:

Gebühren werden erhoben 24 Stunden am Tag, 7 Tage pro Woche
  • 3,00 PLN Mindestgebühr für die erste Stunde des Parkens;
  • 3,50 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 4,00 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 3,00 PLN für die vierte und jede weitere Stunde des Parkens;

 

Bereich der gebührenpflichtigen Parkzone 2:

Gebühren werden erhoben zwischen 9:00 und 18:00 Uhr an Werktagen
  • 1,00 PLN Mindestgebühr für die erste Stunde des Parkens;
  • 1,20 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 1,40 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 1,00 PLN für die vierte und jede weitere Stunde des Parkens;

 

Abonnements

Ein Bewohner einer gebührenpflichtigen Parkzone kann maximal zwei Karten pro Wohnadresse erwerben.

 

Open-Access-Abonnement

 

berechtigt zum Parken in der gebührenpflichtigen Parkzone auf der Fläche von 1
  • 100,00 PLN pro Monat;
  • 300,00 PLN für sechs Monate;
  • 500,00 PLN für ein Jahr;
berechtigt zum Parken in der gebührenpflichtigen Parkzone auf der Fläche von 2
  • 50,00 PLN pro Monat;
  • 250,00 PLN für sechs Monate;
  • 400,00 PLN für ein Jahr;

 

Abonnement des Einwohners

  • 2,00 PLN pro Monat;

 

Keine Gebühren für

  • Elektrisch betriebene Fahrzeuge;
  • Markierte kommunale Dienstfahrzeuge bei der Ausübung ihres Dienstes
    (Gas-, Strom-, Heizungs-, Wasser- und Abwassernotdienste,
    Rettungsdienste, Polizei, usw.), einspurige Fahrzeuge;
  • Fahrzeuge von behinderten Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die zum Führen eines Rollstuhls zugelassen sind
    Fahrzeuge; Fahrzeuge von behinderten Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die zum Führen eines Rollstuhls oder eines Kraftfahrzeugs berechtigt sind, und
    Parkausweis auf Parkplätzen, die mit dem Schild P-24 "Platz für ein Fahrzeug für Behinderte" gekennzeichnet sind
    P-24 "Stellplatz für Behindertenfahrzeuge" und D-18a "Parkplatz - Sperrgebiet" mit einem zusätzlichen Schild
    T-29-Schild, das über die für Kraftfahrzeuge einer bestimmten Klasse vorgesehenen Plätze informiert
    Fahrzeuge einer behinderten Person mit eingeschränkter Mobilität;
  • Kabinen auf den für sie vorgesehenen Flächen zwischen D-19
    D-19 "Taxistand" und D-20 "Ende des Taxistandes
  • Fahrzeuge mit Plaketten auf den Briefumschlägen des Rathauses.

 

Zusätzliche Gebühr

  • 50,00 PLN, wenn die Gebühr nicht bezahlt wird.


 

Update

20.07.2021

Quellen

REGULAMIN STREFY PŁATNEGO PARKOWANIA W ZAMOŚCIU

Uchwała Nr XXVIII/334/2017 Rady Miasta
Zamość z dnia 27 marca 2017r.

 

 

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