Parken in Sopot - Zonen

Die gebührenpflichtige Parkzone in Sopot besteht aus nicht weniger als 9 Unterzonen.

 

Wenn Sie ein Ticket kaufen, müssen Sie Ihr Fahrzeugkennzeichen eingeben. Dies kann an den Parkuhren mit Münzen, einer Zahlungskarte und in der mobilen App erfolgen. Es gibt auch Abonnementkarten, die zum Parken in der gebührenpflichtigen Zone berechtigen.


 

Parkgebühren in Sopot

 

Zone A

Mauterhebung Montag bis Freitag von 09:00 bis 22:00 Uhr

  • 1,00 PLN - Mindestgebühr;
  • 4,50 PLN für die erste Stunde;
  • 5,40 PLN für die zweite Stunde;
  • 6,40 PLN für die dritte Stunde;
  • 4,50 PLN für jede weitere Stunde Parken;

 

Zone B

Mauterhebung Montag bis Freitag von 09:00 bis 22:00 Uhr

  • 1,00 PLN - Mindestgebühr;
  • 4,50 PLN für die 1. Stunde;
  • 5,40 PLN für die 2. Stunde;
  • 6,40 PLN für die 3. Stunde;
  • 4,50 PLN für jede weitere Stunde Parken;

 

Zone C

Montag - Freitag von 09:00 bis 22:00 Uhr

  • 1,00 PLN - Mindestgebühr;
  • 4,50 PLN für die erste Stunde;
  • 5,40 PLN für die zweite Stunde;
  • 6,40 PLN für die dritte Stunde;
  • 4,50 PLN für jede weitere Stunde Parken;

 

Zone D

gültig von Montag bis Freitag von 09:00 bis 22:00 Uhr

  • 1,00 zł - minimalna opłat;
  • 4,50 zł za pierwszą godzinę;
  • 5,40 zł za drugą godzinę;
  • 6,40 zł za trzecią godzinę;
  • 4,50 zł za każdą dodatkową godzinę parkowania;

 

Unterzone D1 

von Montag bis Freitag von 09:00 bis 22:00 Uhr

  • 1,00 PLN - Mindestgebühr;
  • 4,50 PLN für die 1. Stunde;
  • 5,40 PLN für die 2. Stunde;
  • 6,40 PLN für die 3. Stunde;
  • 4,50 PLN für jede weitere Stunde Parken;

 

Zone E - saisonal

24 Stunden am Tag gültig

  • 1,00 PLN - Mindestgebühr;
  • 4,50 PLN für die erste Stunde;
  • 5,40 PLN für die zweite Stunde;
  • 6,40 PLN für die dritte Stunde;
  • 4,50 PLN für jede weitere Stunde Parken;

 

Zone F

gültig Montag bis Freitag 09:00 - 22:00

  • 1,00 PLN - Mindestbetrag;
  • 4,50 PLN für die 1. Stunde;
  • 5,40 PLN für die 2. Stunde;
  • 6,40 PLN für die 3. Stunde;
  • 4,50 PLN für jede weitere Stunde Parken;

 

Zone G

Mauterhebung Montag bis Freitag von 09:00 bis 22:00 Uhr

  • 1,00 PLN - Mindestgebühr;
  • 4,50 PLN für die 1. Stunde;
  • 5,40 PLN für die 2. Stunde;
  • 6,40 PLN für die 3. Stunde;
  • 4,50 PLN für jede weitere Stunde Parken;

 

Zone H

Gebührenerhebung von Montag bis Freitag von 09:00 bis 22:00 Uhr

  • 1,00 PLN - Mindestbetrag;
  • 4,50 PLN für 1 Stunde;
  • 5,40 PLN für 2 Stunden;
  • 6,40 PLN für 3 Stunden;
  • 4,50 PLN für jede weitere Stunde Parken;

 

Zone J

Aufladung Montag - Freitag, 09:00 - 22:00

  • 1,00 PLN - Mindestgebühr;
  • 4,50 PLN für die erste Stunde;
  • 5,40 PLN für die zweite Stunde;
  • 6,40 PLN für die dritte Stunde;
  • 4,50 PLN für jede weitere Stunde Parken;

 

Abonnements

 

Typ "O" - Für die Öffentlichkeit zugänglich
  • 350,00 PLN für einen Monat;
  • 700,00 PLN für zwei Monate;
  • 1000,00 PLN für drei Monate;

 

Typ "M" - für Personen, die für mindestens 30 Tage registriert sind
  • 115,00 PLN für einen Monat;
  • 220,00 PLN für zwei Monate;
  • 305,00 PLN für drei Monate;

 

Pauschale Gebühr pro Einwohner
  • 5,00 PLN pro Monat;
  • 60,00 PLN pro Jahr;

 

Gebührenfreie Tarife für

  • Fahrzeuge, die von behinderten Personen geführt oder befördert werden, sofern der Parkausweis der behinderten Person so hinter der Windschutzscheibe angebracht ist, dass die Nummer und das Ablaufdatum des Ausweises erkennbar sind, und wenn das Fahrzeug für so gekennzeichnete Fahrzeuge geparkt wird
  • Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit der karitativen medizinischen und geistlichen Betreuung von Kranken eingesetzt werden, mit einem kostenlosen Ausweis;
  • Hybrid- und Elektrofahrzeuge mit einer Abonnementkarte;
  • Fahrer von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen und Motorrädern;

 

Zusätzliche Gebühr 

  • 280,00 PLN bei Nichtbezahlung des Parkens in der Zone;
  • 140,00 PLN im Falle einer 7-tägigen Zahlung, jedoch nicht öfter als zweimal pro Jahr;

 

Karte der Straßenparkzonen in Sopot


 

 

Update

25.05.2022

Quelle

UCHWAŁA NR XXXI/544/2022

RADY MIASTA SOPOTU

z dnia 10 marca 2022 r.