Parken in den Zonen von Kołobrzeg

Die gebührenpflichtige Parkzone in Kolobrzeg ist in zwei Zonen unterteilt

An den Parkscheinautomaten auf den Straßen kann man mit Münzen (im Wert von 10 Groszy bis 5 Zloty) und zum Teil auch mit Karte bezahlen. Es ist auch möglich, mit einer mobilen Anwendung zu bezahlen. Dazu ist die Eingabe des Kfz-Kennzeichens erforderlich.

 

Ein an einer Parkuhr in einer der Zonen gekauftes Parkticket kann innerhalb der auf dem Ticket angegebenen Gültigkeitsdauer in der Parkzone A oder B genutzt werden.


 

 

Parkgebühren in Kołobrzeg

 

Die Gebühren werden in dem Zeitraum von 1.05. zu 30.09. - von 9:00 zu 21:00
und im Zeitraum von 1.10. zu 30.04. - von 9:00 zu 18:00.

 

Bezahlte Parkzonen:

 

Bereich der gebührenpflichtigen Parkzone A

  • 2,20 PLN Mindestgebühr für 30 Minuten Parken;
  • 4,50 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 5,20 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 6,10 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 4,50 PLN für die vierte und jede weitere Stunde des Parkens;

 

Bereich der gebührenpflichtigen Parkzone B

  • 1,50 PLN Mindestgebühr für 30 Minuten Parken;
  • 3,00 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 3,60 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 4,30 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 3,00 PLN für die vierte und jede weitere Stunde des Parkens;

 

Abonnements

 

Freier Zugang Abonnement

  • 250,00 PLN für 30 Tage;

 

Abonnement für Einwohner

für Inhaber der Residentenkarte von Kolobrzeg

  • 60,00 PLN für 30 Tage;
  • 340,00 PLN für 180 Tage;
  • 660,00 PLN für 360 Tage;

 

Abonnements für Menschen mit Behinderungen

Typ N für Menschen mit Behinderungen

  • 20,00 PLN pro Jahr;

Typ N+ für Betreuer von Menschen mit Behinderungen

  • 20,00 PLN pro Jahr;

 

Abonnement ECO

für ein Hybridfahrzeug mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 100 g/km

  • 20,00 PLN für 30 Tage;

 

Keine Gebühren für

 

  • Elektroautos;
  • Versorgungsleistungen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit extern und dauerhaft gekennzeichnet sind;
  • technische Dienste, d.h. Gas, Energie, Heizung, Wasser und Abwasser, Telekommunikationsdienste bei der Beseitigung von Störungen und deren Auswirkungen;
  • Staatliche Einrichtungen, kommunale Einrichtungen, Medien, Auftragnehmer, die Dienstleistungen auf der Grundlage von mit der Stadtverwaltung von Kolobrzeg geschlossenen Verträgen erbringen, ausgestattet mit vom Bürgermeister von Kolobrzeg ausgestellten Ausweisen;
  • behinderte Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die ein Fahrzeug führen und einen Parkausweis besitzen, sowie Fahrer, die behinderte Menschen mit einem solchen Ausweis befördern, auf ausgewiesenen und gekennzeichneten Parkplätzen;
  • Taxis auf den ausgewiesenen Parkplätzen zwischen den Schildern D-19 "Taxistand" und D-20 "Ende des Taxistands";
  • Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs, die an den vorgesehenen Haltestellen halten;
  • Fahrzeuge des Hospizes in Kołobrzeg;

 

Zusätzliche Gebühren

 

  • 250,00 PLN für das Nichtbezahlen der Parkgebühr;
  • 125,00 PLN, wenn die Zahlung innerhalb von 7 Kalendertagen erfolgt;

 

Kostenpflichtige Parkplätze in Kolobrzeg 2022 - Karte


 

Update

23.11.2022

Quellen

UCHWAŁA NR XVI/223/19 RADY MIASTA KOŁOBRZEG

z dnia 9 grudnia 2019 r.

ZARZĄDZENIE NR 52/21 PREZYDENTA MIASTA KOŁOBRZEG

z dnia 29 kwietnia 2021 r.