Parken in Miedzyzdroje-Zonen

In Miedzyzdroje gibt es zwei Unterzonen für das Parken, die zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden

Der Fahrer des Fahrzeugs ist verpflichtet, den Parkschein gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen, so dass er leicht gelesen werden kann.


 

Die Parkgebühren in Międzyzdroje sind unterteilt in:

 

Erste Teilzone P I

 

im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September
gültig an Werktagen von 8:00 bis 22:00 Uhr

 

  • 2,00 PLN Mindestgebühr für 30 Minuten Parken;
  • 4,00 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 4,80 PLN für die zweite Stunde des Parkens
  • 5,70 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 4,00 PLN für die vierte und jede weitere Stunde des Parkens;
  • 45,00 PLN für das tägliche Parken;

 

und
im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April
gültig an Werktagen von 8:00 bis 18:00 Uhr

 

  • 1,50 PLN Mindestgebühr für 30 Minuten Parken;
  • 3,00 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 3,50 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 4,20 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 3,00 PLN für die vierte und jede weitere Stunde des Parkens;
  • 30,00 PLN für das tägliche Parken;

 

Zweite Teilzone P II

 

im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September
gültig an Werktagen von 8:00 bis 22:00 Uhr

 

  • 2,00 PLN Mindestgebühr für 30 Minuten Parken;
  • 4,00 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 4,80 PLN für die zweite Stunde des Parkens
  • 5,70 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 4,00 PLN für die vierte und jede weitere Stunde des Parkens;
  • 45,00 PLN für das tägliche Parken;

 

Abonnement

 

für Einwohner

für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember für Bewohner der 1. und 2. gebührenpflichtigen Parkunterzone (P1 und P2)

  • 250,00 PLN pro Jahr;

 

Kostenloses Parken für

  • Elektrofahrzeuge;

 

Zusätzliche Gebühren

 

Vom 01. Mai bis 30. September:
  • 90,00 PLN bei Zahlung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ausstellung des Bescheids,
  • 280,00 PLN bei Zahlung nach der oben genannten Frist,

 

Vom 01. Oktober bis 30. April:
  • 70,00 PLN, wenn die Zahlung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ausstellung des Bescheids erfolgt,
  • 180,00 PLN bei Zahlung nach der oben genannten Frist.

 



 

Update

26.11.2021

Quellen

http://bip.zos.miedzyzdroje.pl/dokumenty/322

uchwała nr XXXII/395/21 Rady Miejskiej w Międzyzdrojach z dnia 25 lutego 2021 roku