Parken in der Chałupy-Zone

Unbewachte gebührenpflichtige Parkzone in Chałupy tritt saisonal auf

 

Zeitraum des Zonenbetriebs vom 15. Juni bis 31. August

 

An den Parkuhren auf den Straßen kann man mit Münzen bezahlen (in Stückelungen von 10 Groszy bis 5 Zloty). Es ist auch möglich, über eine mobile Anwendung zu bezahlen.


 

Parkgebühren in Chałupy

 

Bezahlte Parkzone:

 

die Zahlung ist von Montag bis Freitag gültig zwischen 09:00 und 20:00 Uhr
  • 1,00 PLN Mindestgebühr für bis zu 30 Minuten Parken;
  • 3,50 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 3,50 PLN für die zweite und jede weitere Stunde des Parkens;

 

Gebühr für reservierten Parkplatz (Umschlag)

  • 500,00 PLN pro Monat;

 

Keine Gebühren für

 

  • Elektrofahrzeuge;
  • Fahrzeuge von Einrichtungen und Diensten, die in Artikel 13, Absatz 3 des Gesetzes vom 21. März 1985 über öffentliche Straßen (d.h. Gesetzblatt von 2015, Punkt 460 mit Änderungen) aufgeführt sind;
  • gekennzeichnete Fahrzeuge der Stadtpolizei in Władysławowo;
  • gekennzeichnete Fahrzeuge der städtischen Dienste sowie der folgenden Notdienste: Wasser und Abwasser, Strom, Gas und Heizung bei der Beseitigung von Pannen;
  • Behinderte Personen, die Schwierigkeiten haben, sich fortzubewegen, Personen, die ein Kraftfahrzeug führen oder ein Fahrzeug führen, das eine behinderte Person mit Schwierigkeiten bei der Fortbewegung transportiert, sowie eine Einrichtung, die behinderten Personen mit erheblich eingeschränkter Mobilität Pflege, Rehabilitation oder Ausbildung anbietet, parken auf Behindertenparkplätzen, die mit dem Schild P-24 "Platz für Behinderte" und dem Schild D-18a "Parken nur für Behinderte" mit dem Schild T-29 gekennzeichnet sind, und informieren über Parkplätze für Fahrzeuge, die behinderte Personen mit eingeschränkter Mobilität, die einen Parkausweis besitzen, transportieren oder von ihnen geführt werden
  • Einwohner der Gemeinde Władysławowo, die Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, d.h. Elektro- und Hybridfahrzeuge (PHEV), benutzen, die eine "Karte für Elektro-/Hybridfahrzeuge" besitzen, die gemäß den in der Anlage Nr. 3 zu diesem Beschluss genannten Bedingungen ausgestellt wurde;

 

Zusätzliche Gebühren

 

  • 80,00 PLN für das Nichtbezahlen der Parkgebühr;
  • 40,00 PLN im Falle einer Zahlung innerhalb von 3 Tagen.

 


 

Update

31.10.2021

Quellen

https://wladyslawowo.pl/cms/20722/strefa_platnego_parkowania

UCHWAŁA NR XX/300/2020
RADY MIEJSKIEJ WŁADYSŁAWOWA
z dnia 7 kwietnia 2020 r.