Parken in den Unterzonen von Gliwice

Die gebührenpflichtige Parkzone in Gliwice auf öffentlichen Straßen ist in zwei Unterzonen unterteilt

Die Zahlungen können auf der Straße an Parkuhren und über mobile Apps erfolgen.

Mehr als 100 Parkuhren sind vorhanden.


 

Parkgebühren in Gliwice

 

Gebührenpflichtige Parkzone in Teilzone A:

 

die Zahlung ist von Montag bis Freitag gültig zwischen 09:00 und 17:00 Uhr
  • 1,00 PLN Mindestgebühr für 20 Minuten;
  • 3,00 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 3,50 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 4,20 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 3,00 PLN für die vierte Stunde des Parkens;
  • 25,00 PLN für den ganzen Tag;

 

 

Gebührenpflichtige Parkzone in Teilzone B:

 

die Zahlung ist von Montag bis Freitag gültig zwischen 09:00 und 17:00 Uhr
  • 0,50 PLN Mindestgebühr für 20 Minuten;
  • 2,00 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 2,40 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 2,80 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 2,00 PLN für die vierte Stunde des Parkens;
  • 12,00 PLN für den ganzen Tag;

 


 

Abonnements

 

Abonnement für Einwohner

für Personen, die in der gebührenpflichtigen Parkzone in Gliwice wohnen (auch vorübergehend), ausgestellt gegen Vorlage der Dokumente für ein Jahr

  • 120,00 PLN für das erste Fahrzeug;
  • 300,00 PLN für das zweite Fahrzeug;

die in der Teilzone "A" registrierten Personen haben ein gültiges Abonnement für die Teilzonen "A" und "B"

das Abonnement der in der Teilzone "B" registrierten Person ist nur in der Teilzone "B" gültig.

Das Abonnement gilt für maximal 2 Fahrzeuge pro Wohneinheit.

 

 

 

Mehrtägig Pauschalpreis

für einen Zeitraum von 5 Tagen bis 1 Jahr zu erwerben. Der Tarif wird durch Multiplikation der Tage, an denen die Gebühr erhoben wird, berechnet.

  • 20,00 PLN pro Tag in der Teilzone A;
  • 10,00 PLN pro Tag in der Teilzone B;

in der Unterzone A, berechtigt zum Parken in der gesamten gebührenpflichtigen Parkzone
in der Unterzone B, berechtigt nur zum Parken auf ausgewiesenen Plätzen in der Unterzone B der gebührenpflichtigen Parkzone

Wird an ein Fahrzeugkennzeichen vergeben.


 

 

Gebühr für reservierten Parkplatz (Umschlag)

  • 600,00 PLN pro Monat;

 

Keine Gebühren für:

 

  • Elektrofahrzeuge;
  • Behinderte, die im Besitz eines Parkausweises im Sinne des Verkehrsgesetzes vom 20. Juni 1997 (Gesetzblatt 2020, Nr. 110) sind, sofern dieser hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs so angebracht ist, dass die Sicherheitsmerkmale des Ausweises sichtbar sind und seine Nummer und das Ablaufdatum abgelesen werden können
  • Taxis an bestimmten Orten;
  • einspurige Fahrzeuge;
  • Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs, die an den für sie eingerichteten Haltestellen halten;
  • Fahrzeuge der städtischen Polizei von Gliwice;
  • äußerlich und dauerhaft gekennzeichnete Fahrzeuge des SPP-Betreibers, während er die Aufgaben wahrnimmt, die sich aus der Ausübung der Funktion des SPP-Betreibers ergeben;

 


 

Zusätzliche Gebühren

 

  • 30,00 PLN für die Nichtbezahlung der Parkgebühr, wenn die Zahlung innerhalb von 14 Tagen erfolgt;
  • 100,00 PLN nach 14 Tagen;

 

 

 

Update

27.10.2021

Quelle

Titelseite