Parken in der Zone Zabrze

Gebührenpflichtige Parkzone in Zabrze

Die Bezahlung kann auf der Straße an der Parkuhr mit Bargeld oder Karte erfolgen.


 

Parkgebühren in Zabrze

 

Kostenpflichtige Parkzone

 

die Zahlung ist von Montag bis Freitag gültig von 08:00 bis 18:00
  • 1,50 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 1,80 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 2,00 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 1,50 PLN für die vierte und jede weitere Stunde des Parkens;

 

Abonnements

 

Abonnement für Einwohner

für Personen mit Wohnsitz in der Zone Zabrze, ausgestellt für ein Fahrzeug

  • 30,00 PLN für sechs Monate;
  • 50,00 PLN für ein Jahr;

 

Öffentlich Abonnement

an Werktagen

  • 100,00 PLN pro Monat;
  • 450,00 PLN für sechs Monate;
  • 800,00 PLN für ein Jahr;

 

Grünes Fahrzeug Abonnement

für Hybridfahrzeuge (mit CO2-Emissionen von weniger als 100 g/km)

  • 5,00 PLN für ein Jahr;

 


 

Keine Gebühren für

 

  • Fahrzeuge der Polizei, der Straßenverkehrsinspektion, der Agentur für innere Sicherheit, des Auslandsnachrichtendienstes, der staatlichen Feuerwehr, der Brandschutzeinheiten. Grenzschutz, Ambulanzdienst, Strafvollzug, Zolldienst;
  • Fahrzeuge der Straßenverwaltung;
  • Fahrzeuge der Streitkräfte der Republik Polen;
  • Fahrzeuge, die zur Rettung oder bei Naturkatastrophen eingesetzt werden;
  • Schulbusse, die Kinder zur Schule bringen;
  • Elektrofahrzeuge im Sinne von Artikel 2 Absatz 12 des Gesetzes vom 11. Januar 2018 über Elektromobilität und alternative Kraftstoffe;
  • Diejenigen, die eine öffentliche Straße benutzen, wenn es sich um eine humanitäre oder medizinische Hilfsfahrt handelt;
  • Personen, die im Besitz eines Parkausweises im Sinne von Artikel 8 des Gesetzes über den Straßenverkehr sind (konsolidierter Text Dz. U. Nr. 58 vom 04.04.2003, Pos. 515 in der geänderten Fassung), wenn ein mit einem Parkausweis gekennzeichnetes Fahrzeug auf einem Platz abgestellt wird, der für so gekennzeichnete Fahrzeuge vorgesehen ist;
  • gekennzeichnete technische Fahrzeuge der kommunalen Dienste;
  • Fahrzeuge zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr (auf der Grundlage einer Wareneingangsrechnung) für eine Parkdauer von bis zu 30 Minuten, die für die Anlieferung von Waren erforderlich ist, wobei der Zeitpunkt des Beginns des Parkens an einer sichtbaren Stelle hinter dem Fahrzeug gekennzeichnet sein muss
  • Windschutzscheibe des Fahrzeugs (mit Hilfe einer Zeitkarte oder eines Blattes Papier mit der Uhrzeit des Beginns des Parkens)
  • dauerhaft gekennzeichnete Fahrzeuge von Einrichtungen, die behinderte Menschen mit eingeschränkter Mobilität befördern.

 

Zusätzliche Gebühren

 

wegen Nichtbezahlung der Parkgebühr oder Überschreitung der Parkzeit

  • 20,00 PLN im Falle einer Zahlung innerhalb von 7 Tagen;
  • 50,00 PLN nach 7 Tagen;

 

 

Update

27.10.2021

Quelle

https://mzdii.zabrze.pl/pl/strefa-platnego-parkowania/oznakowanie-spp#self