Parken in Białystok - gebührenpflichtige Zonen
Die gebührenpflichtige Parkzone in Białystok besteht aus zwei Unterzonen.
Wenn Sie ein Ticket kaufen, geben Sie Ihr Fahrzeugkennzeichen ein. Dies ist an Parkuhren und in der mobilen App möglich. Es gibt auch Abonnements, bei denen die Gebühr jedes Mal entfällt.
Parkgebühren in Bialystok
Unterzone A
Mauterhebung Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00
- 0,70 PLN - Mindestgebühr für 15 Minuten Parken;
- 2,80 PLN für die erste Stunde;
- 3,20 PLN für die zweite Stunde;
- 3,60 PLN für die dritte Stunde;
- 2,80 PLN für jede weitere Stunde Parken;
Unterzone B
Mauterhebung Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00
- 0,40 PLN - Mindestgebühr für 15 Minuten Parken;
- 1,60 PLN für die erste Stunde;
- 1,80 PLN für die zweite Stunde;
- 2,00 PLN für die dritte Stunde;
- 1,60 PLN für jede weitere Stunde Parken;
Abonnements
Anwohner Abonnement
In dem Gebiet A
- 12,00 PLN pro Monat;
- 60,00 PLN für sechs Monate;
- 110,00 PLN für ein Jahr;
In dem Gebiet B
- 7,00 PLN pro Monat;
- 35,00 PLN für sechs Monate;
- 60,00 PLN für ein Jahr;
Standard Abonnement
In der Teilzone A
- 280,00 PLN pro Monat;
- 700,00 PLN pro Quartal;
- 1200,00 PLN pro halbes Jahr;
- 1900,00 PLN für ein Jahr;
In der Unterzone B
- 160,00 PLN pro Monat;
- 400,00 PLN pro Quartal;
- 700,00 PLN pro halbes Jahr;
- 1100,00 PLN für ein Jahr;
Pauschalgebühr für reservierten Parkplatz - "Umschlag"
In der Zone A
- 1200,00 PLN pro Monat;
- 3000,00 PLN pro Quartal;
- 4600,00 PLN pro halbes Jahr;
- 7400,00 PLN für ein Jahr;
In der Zone B
- 700,00 PLN pro Monat;
- 1700,00 PLN pro Quartal;
- 2600,00 PLN pro halbes Jahr;
- 4200,00 PLN für ein Jahr;
Gebührenfreie Tarife für
- Fahrzeuge, die von behinderten Personen geführt oder befördert werden
behinderte Personen oder die Beförderung behinderter Personen, sofern
der Parkausweis einer behinderten Person hinter der Windschutzscheibe angebracht ist
in einer Weise, die die Identifizierung der Nummer und des Ablaufdatums der Karte ermöglicht; - von Personen geführte Fahrzeuge
Ausweisinhabern oder der Beförderung von Personen mit
Veteranenausweis, sofern der Veteranenausweis hinter der Windschutzscheibe angebracht ist
für Fahrzeuge, die von Personen geführt werden, die einen Veteranenausweis besitzen oder Personen mit einem Veteranenausweis befördern, sofern der Ausweis hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs so angebracht ist, dass die Nummer des Ausweises ersichtlich ist - Elektrofahrzeuge;
Zusätzliche Gebühr
- 100,00 PLN, wenn für das Parken in der Zone keine Gebühr erhoben wird;
- 60,00 PLN bei 7-tägiger Zahlung;
Załącznik Nr. 2 do uchwały Nr. XVI/258/19
Rady Miasta Białystok
z dnia 25 listopada 2019 r.
Update
04.11.2021
Quelle
UCHWAŁA NR XVI/258/19
RADY MIASTA BIAŁYSTOK
z dnia 25 listopada 2019 r.