Parken in der Nysa-Zone

Zone des gebührenpflichtigen unbeaufsichtigten Parkens für Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen der Gemeinde und des Kreises in der Stadt Nysa

An den Parkuhren auf den Straßen kann man mit Münzen bezahlen (im Wert von 10 Groszy bis 5 Zloty). Es ist auch möglich, über eine mobile Anwendung zu bezahlen.

Es sind 61 Parkuhren vorhanden.


 

Parkgebühren in Nysa

 

In einer gebührenpflichtigen Parkzone

die Zahlung ist von Montag bis Freitag gültig von 08:00 bis 18:00
  • 1,00 PLN Mindestgebühr für 30 Minuten;
  • 1,50 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 1,80 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 2,10 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 1,50 PLN für die vierte und jede weitere Stunde des Parkens;

 

Abonnements

  • 25,00 PLN wöchentlich;
  • 40,00 PLN zweiwöchentlich
  • 65,00 PLN monatlich;
  • 325,00 PLN halbjährlich;
  • 650,00 PLN jährlich;

 

Es wird eine Sondergebühr in Höhe von 25,00 PLN pro Monat für Gewerbetreibende und Angestellte von Institutionen und kommerziellen Einrichtungen eingeführt, die sich in den von der gebührenpflichtigen Parkzone erfassten Straßen befinden.


 

Gebühr für reservierten Parkplatz (Umschlag)

  • 1.500,00 PLN für sechs Monate;
  • 3.000,00 PLN für ein Jahr;

 

Gebührennullsätze für

  • Elektrofahrzeuge;
  • Anwohner eines bestimmten Gebiets der gebührenpflichtigen Parkzone, die Eigentümer von Autos sind oder diese ständig zum Parken auf der an ihren Wohnsitz angrenzenden Straße und auf der vom Anwohner angegebenen angrenzenden Straße nutzen, auf der Grundlage einer "Anwohner-Vignette"
  • Behinderte, die einen "Parkausweis" besitzen;
  • Fahrer von gekennzeichneten kommunalen Dienstfahrzeugen
  • Betreuer von Bewohnern, die nicht in der Lage sind, selbstständig zu leben;
  • Einrichtungen, die Wohltätigkeits- und Pflegetätigkeiten ausüben, auf der Grundlage einer Parkvignette, die auf der Grundlage eines Statuts ausgestellt wurde, das die Ausübung von Tätigkeiten in dem oben genannten Bereich bestätigt
  • Gemeindeschwestern und -pfleger, auf der Grundlage einer Parkvignette, die gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ausgestellt wird;
  • Eltern und die von ihnen benannten Aufsichtspersonen von Kindern im Vorschul-, Kindergarten- und Grundschulalter der Klassen I-III dürfen auf den Straßen in unmittelbarer Nähe einer Kinderkrippe, eines Kindergartens oder einer Schule halten, um die Kinder zu befördern und abzuholen, und zwar für einen Zeitraum von höchstens einer halben Stunde
  • Einrädern;
  • antikommunistische Oppositionelle und aus politischen Gründen unterdrückte Personen, die ein Kraftfahrzeug besitzen, auf der Grundlage einer Parkvignette, die auf der Grundlage eines Ausweises ausgestellt wurde antikommunistische Oppositionelle oder aus politischen Gründen unterdrückte Personen.

 

Parkvignetten zum Nulltarif werden mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr ausgegeben.


 

Zusätzliche Gebühren

  • 80,00 PLN für das Nichtbezahlen der Parkgebühr;
  • 30,00 PLN, wenn die Zahlung innerhalb von 7 Tagen erfolgt.

 

Aktualisierung:

26.10.2021

Quellen:

http://nysa.spp24.pl/

http://nysa.spp24.pl/wp-content/uploads/spp3.png