Parken in den Zonen von Bytom und im Gemeindeamt

Unbewachte gebührenpflichtige Parkzone in Bytom

Es gibt 1250 gebührenpflichtige Parkplätze in 54 Straßen.

Sie können an den Parkuhren auf der Straße per Zahlungskarte, BLIK und in der mobilen App bezahlen. Sie müssen Ihr Fahrzeugkennzeichen eingeben.


 

Parkgebühren in Bytom

 

Bezahlte Parkzone:

 

die Zahlung ist von Montag bis Freitag gültig zwischen 09:00 und 17:00 Uhr
  • 0,00 PLN bis zu 20 Minuten;
  • 1,00 PLN Mindestgebühr;
  • 2,50 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 3,00 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 3,60 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 2,50 PLN für die vierte Stunde des Parkens;

 

Parken Gemeindeamt

 

die Zahlung ist montags gültig von 08:00 bis 17:30
Dienstag bis Freitag von 08:00 bis 15:00
  • 0,00 PLN bis zu 20 Minuten;
  • 1,00 PLN Mindestgebühr;
  • 2,50 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 3,00 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 3,60 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 2,50 PLN für die vierte Stunde des Parkens;

 

Abonnements

 

Abonnement des Einwohners Typ M

berechtigt die Bewohner der Zone, auf zwei angrenzenden Straßen zu parken, die im Abonnement angegeben sind

  • 12,50 PLN pro Kalendermonat;

für einen Zeitraum von 3 bis 12 Monaten ausgestellt

 

Abonnement des Einwohners Typ MSPP

berechtigt die Bewohner der Zone zum Parken in der gesamten Zone

  • 50,00 PLN pro Kalendermonat;

für einen Zeitraum von 3 bis 12 Monaten ausgestellt

 

Abonnement des Einwohners Typ BYTOM

berechtigt die Bewohner von Bytom, in der gesamten Parkzone zu parken

  • 250,00 PLN pro Kalendermonat;

für einen Zeitraum von 1 bis 12 Monaten ausgestellt

 

Abonnement für Unternehmer Typ P

berechtigt die Unternehmer zum Parken in zwei angrenzenden Straßen, die im Abonnement angegeben sind

  • 150,00 PLN pro Kalendermonat;

ausgestellt für den Zeitraum von 1 bis 12 Monaten

 

Abonnement für Unternehmer Typ PSPP

berechtigt die Unternehmer, in der gesamten Zone zu parken

  • 250,00 PLN pro Kalendermonat;

ausgestellt für den Zeitraum von 1 bis 12 Monaten

 

 

Abonnement Typ K

für die vorübergehende Nutzung eines ausgewiesenen Behindertenparkplatzes, die so genannte Umschlag auf dem Gebiet des SPP

  • 500,00 PLN monatlich;

für einen Zeitraum von 3 bis 12 Monaten ausgestellt

 


 

Keine Gebühren

Für Kraftfahrzeugführer wird ein Nullsatz eingeführt für bis zu 20 Minuten an einem bestimmten Tag nach ordnungsgemäßer Entnahme eines Nulltickets an der Parkuhr, mit der Maßgabe, dass ein Nullticket für ein bestimmtes Kennzeichen nur einmal am Tag gelöst werden kann.
Ein Nullticket mit einem ungültigen Kennzeichen berechtigt nicht zum kostenlosen Parken.

Die Kunden des Gemeindeamtes können kostenlos auf dem Parkplatz unterhalb des Gemeindeamtes in Bytom parken für die erste Stunde des Parkens. Dazu sammeln Sie bitte Ihre ZERO TICKET aus den Parkuhren am Rathaus in Bytom.

 

Die folgenden sind von der Zahlung von Gebühren befreit:

  • Polizeifahrzeuge,
  • Inspektion des Straßenverkehrs,
  • Agentur für innere Sicherheit,
  • Nachrichtendienst,
  • Staatliche Feuerwehr,
  • Feuerschutzeinheiten,
  • Grenzschutz,
  • Ambulanzdienst,
  • Strafvollzugsdienst,
  • Zolldienst,
  • Fahrzeuge der Straßenverkehrsbehörden,
  • Fahrzeuge der Streitkräfte der Republik Polen,
  • Fahrzeuge, die zur Rettung oder bei Naturkatastrophen eingesetzt werden,
  • Schulbusse, die Kinder zur Schule bringen,
  • Personen, die im Besitz eines Parkausweises im Sinne des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierter Text: Gesetzblatt von 2005, Nr. 108, Pos. 908, in der geänderten Fassung) sind, wenn ein mit einem Parkausweis gekennzeichnetes Fahrzeug auf einem eingeschränkten Parkplatz geparkt wird, der mit einem Schild D-18a "Parken - eingeschränkter Platz" mit einer T-29-Plakette gekennzeichnet ist; 2),
  • in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit mit Kraftfahrzeugen, die mit einer dauerhaften Außenkennzeichnung versehen sind,
    Angestellte des Stadtamtes in Bytom bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit mit Fahrzeugen, die mit dem Ausweis eines Angestellten gekennzeichnet sind. Angestelltenausweis des Stadtamtes, ausgestellt für die Abteilung im Gebäude 2
  • Parkowa Street gilt nicht für Parkplätze an der Parkowa Street,
  • Inhaber von M-, MSPP-, BYTOM-, P-, PSPP-Ausweisen auf den im Ausweis angegebenen Straßen,
  • Motorräder,
  • Elektrofahrzeuge,

 


 

Zusätzliche Gebühren

für das Nichtbezahlen des Parkens, das Nichtvorzeigen eines Parkscheins oder das Überschreiten der bezahlten Parkzeit erhoben werden

  • 20,00 PLN, wenn die Parkzeit überschritten wird und die Zahlung innerhalb von 7 Tagen erfolgt;
  • 25,00 PLN für das Nichtbezahlen des Parkens und die Bezahlung am Tag der Vorladung;
  • 50,00 PLN bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen;
  • 150,00 PLN bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen.

 

Karte der gebührenpflichtigen Parkzone in Bytom 2022

 

 

Update

23.11.2022

Quelle

http://www.mzdim.bytom.pl/index.php/strefa-platnego-parkowania/oplaty