Parken in Opole Zonen

Die gebührenpflichtige Parkzone in Opole ist in zwei Unterzonen "A" und "B" unterteilt

Ein für die Zone A gekaufter Parkschein ist in der Zone B gültig, aber ein für die Zone B gekaufter Parkschein ist in der Zone A nicht mehr gültig.

Der Parkschein wird durch Eingabe des Kennzeichens des zu belastenden Fahrzeugs über die Tastatur personalisiert. Das Kennzeichen erscheint auf dem Ausdruck des gekauften Parkscheins.


 

Parkgebühren in Oppeln

 

In der gebührenpflichtige Parkzone im Bereich A

 

Die Gebühren gelten von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00

 

  • 1,80 PLN Mindestgebühr; Parken für eine halbe Stunde;
  • 3,60 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 4,20 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 5,00 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 3,60 PLN für die vierte und jede weitere Stunde des Parkens;
  • 25,00 PLN für die Tagesgebühr;

 

In der gebührenpflichtige Parkzone im Bereich B

 

Die Gebühren gelten von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00

 

  • 1,00 PLN Mindestgebühr; Parken für eine halbe Stunde;
  • 2,00 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 2,40 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 2,80 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 2,00 PLN für die vierte und jede weitere Stunde des Parkens;
  • 20,00 PLN für die Tagesgebühr;

 

Abonnements

 

Im Bereich A:

  • 200,00 PLN für ein dekadisches Abonnement (für die nächsten 10 Arbeitstage);
  • 400,00 PLN monatliche Abonnementgebühr;

Im Bereich B:

  • 150,00 PLN für ein dekadisches Abonnement (für die nächsten 10 Arbeitstage);
  • 300,00 PLN monatliche Abonnementgebühr;

 

Abonnement für Einwohner

 

Zone A die pauschale Parkgebühr für Anwohner:

  • 100,00 PLN pro Jahr für die beiden Straßen, in denen er wohnt;
  • 600,00 PLN pro Jahr für das gesamte Gebiet;

 

Zone B die pauschale Parkgebühr für Anwohner:

  • 100,00 PLN pro Jahr für die beiden Straßen, in denen er wohnt;
  • 450,00 PLN pro Jahr für die gesamte Zone;

 

Monatliche Gebühren für einen Behindertenparkplatz (Umschlag)

  • 750,00 PLN im Gebiet A;
  • 500,00 PLN im Gebiet B;

 

Keine Gebühren

für das Parken von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen in der gebührenpflichtigen Parkzone für:

  • Behinderte, die ein Fahrzeug lenken und Inhaber eines Parkausweises im Sinne von Art. 8 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 zum Verkehrsrecht (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) und Fahrer, die behinderte Personen mit einem solchen Ausweis befördern. Der Parkausweis sollte hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs so angebracht werden, dass er von außen lesbar ist;
  • Fahrzeugführer, die innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als 15 Minuten ein Fahrzeug anhalten und einen "Null"-Schein aus dem Parkscheinautomaten ziehen, der mit einem Fahrzeugkennzeichen versehen ist und hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs so angebracht wird, dass er von außen lesbar ist
  • das Führen von Hybridfahrzeugen im Sinne von Artikel 2, Punkt 13 des Gesetzes vom 11. Januar 2018 über Elektromobilität und alternative Kraftstoffe an Orten, die für das Aufladen der Fahrzeuge vorgesehen sind;
  • Fahrer von TAXI-Fahrzeugen an den mit den Verkehrszeichen D-19 und D-20 gekennzeichneten Stellen (Taxistand und Ende des Taxistands);
  • Fahrer von Fahrzeugen, die über eine gültige Genehmigung der städtischen Straßenbehörde in Opole zur Durchführung von Arbeiten auf der Fahrbahn verfügen;
  • das Führen von gekennzeichneten Fahrzeugen der städtischen Dienste und der Dienste, die mit der technischen Infrastruktur der Stadt verbunden sind, während der Erfüllung ihrer Aufgaben auf der Fahrbahn;
  • Elektrofahrzeuge.

 

Zusätzliche Gebühren

  • Die zusätzliche Gebühr für die Nichtbezahlung der Parkgebühr beträgt 100,00 PLN im Bereich A und 80,00 PLN im Bereich B.
  • Die zusätzliche Gebühr in der Zone A wird auf 50,00 PLN reduziert, wenn sie innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Ausstellung des Bescheids über die Verpflichtung zur Zahlung der zusätzlichen Gebühr gezahlt wird.
  • Die zusätzliche Gebühr in der Zone B wird auf 40,00 PLN gesenkt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Ausstellung des Bescheids über die Verpflichtung zur Zahlung der zusätzlichen Gebühr entrichtet wird.


Aktualisierung:

22.10.2021

Quellen:

https://www.mzd.opole.pl/oplata-dodatkowa-windykacja/

https://www.mzd.opole.pl/cennik/

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