Parken in den Tychy-Zonen

Die gebührenpflichtige Parkzone in Tychy hat 19 Parkuhren

Zahlungen können auf der Straße in Parkuhren über ŚKUP-Karte oder Bargeld und in der mobilen Anwendung vorgenommen werden. Sie müssen das Kennzeichen des Fahrzeugs eingeben. Der Automat akzeptiert nur die polnische Währung in Milliardenhöhe.


 

Parkgebühren in Tychy

 

Gebührenpflichtige Parkzone:

 

die Zahlung ist gültig von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr
  • 1,00 PLN Mindestgebühr pro halbe Stunde;
  • 2,00 PLN für die erste Stunde des Parkens;
  • 2,40 PLN für die zweite Stunde des Parkens;
  • 2,80 PLN für die dritte Stunde des Parkens;
  • 2,00 PLN für die vierte und jede weitere Stunde des Parkens;

 

Abonnements

 

Karte des Einwohners

für Bewohner, die in einem Gebäude wohnen, das an eine gebührenpflichtige Parkzone angrenzt.

Parken des Inhabers des Anwohnerausweises außerhalb des auf dem Ausweis angegebenen Bereichs ist verpflichtet, für das Parken zu allgemeinen Bedingungen zu zahlen.

 

Für das erste Fahrzeug
  • 15,00 PLN pro Monat;
  • 40,00 PLN pro Quartal;
  • 75,00 PLN für ein halbes Jahr;
  • 140,00 PLN für ein Jahr;
Für das zweite Fahrzeug
  • 20,00 PLN pro Monat;
  • 50,00 PLN pro Quartal;
  • 80,00 PLN für ein halbes Jahr;
  • 150,00 PLN für ein Jahr;

 

Allgemeiner Zugang Abonnement

berechtigt Sie zum Parken in allen Parkzonen in Tychy

  • 50,00 PLN pro Monat;
  • 135,00 PLN pro Quartal;

 

Separater Parkplatz mit Exklusivrechten (ein Umschlag)

  • 250,00 zł pro Monat;

 

Keine Gebühren für

 

  • Behinderte, die ein Fahrzeug lenken oder Behinderte mit einem gültigen Parkausweis befördern;
  • Mitarbeiter des Stadtamtes und der Organisationseinheiten der Stadt Tychy, die private Fahrzeuge für dienstliche Zwecke nutzen - auf der Grundlage von Ausweisen, die von der städtischen Straßen- und Brückenverwaltung ausgestellt werden;
  • Markierte Fahrzeuge der Stadtpolizei von Tychy;
  • Markierte Fahrzeuge der Stadtpolizei der Stadt Tychy: Gas-, Wärme-, Strom-, Wasser- und Kanalisationsdienste - bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit;
  • Besitzer von Elektrofahrzeugen und von Fahrzeugen, deren CO2-Emissionen 100 g/km nicht überschreiten, auf der Grundlage der Zulassungsbescheinigung, die einen Eintrag unter Punkt P3 - EE enthält.

 

Zusätzliche Gebühr

 

  • 50,00 PLN, wenn die Gebühr nicht bezahlt wird.


 

Update

30.10.2021

Quellen

https://mzuim.tychy.pl/oplaty-parkingowe.php

UCHWAŁA NR XIV/219/15
RADY MIASTA TYCHY
z dnia 24 września 2015 r.